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Ende der begünstigten Besteuerung für freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne?
Zu Sinn und Unsinn der vorgeschlagenen Streichung
In einem Interview ließ die Finanzministerin jüngst aufhorchen: Golden Handshakes sollen unter bestimmten Umständen erstens von Arbeitnehmern nicht mehr begünstigt versteuert werden können und zudem bei den zahlenden Unternehmen keine anzuerkennenden Betriebsausgaben mehr darstellen. Obwohl es sich dabei derzeit nur um eine Idee, einen Gedanken handelt, dem noch keine Konturen gegeben wurden, sind die Reaktionen gemischt. Des einen Freud, des anderen Leid? - Zeit für einige abgabenrechtliche Gedanken.
1. Die Idee
Die Finanzministerin ortet steuerliches Unrecht bei Unternehmen und Arbeitnehmern, die einen Golden Handshake annehmen und dann Frühpensionen in Anspruch nehmen. Der Grundgedanke der Ministerin ist es, steuerliche Begünstigungen des Arbeitnehmers zu streichen und den anbietenden Unternehmen die steuerliche Abzugsfähigkeit für derartige Angebote an die Arbeitnehmer zu versagen. Das derzeitige System, das dies ermöglicht, bezeichnete die Finanzministerin als "volkswirtschaftlich unsinnig". Diese Maßnahmen sollen staatliche wie private Unternehmen gleich betreffen.
Dies just zu einem Zeitpunkt, da frohe Töne aus dem Sozialministerium kommen: Frühpensionsanträge gehen zurück, die...