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"Mischreisen": Aufteilungsgebot oder Aufteilungsverbot?
VwGH: anteilige Berücksichtigung von Aufwendungen möglich
In die Frage der steuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl betrieblich/beruflich als auch privat veranlasst sind, ist Bewegung gekommen. Ausgehend von einer Neupositionierung der Judikatur in Deutschlandhat sich zunächst der UFS vom strikten Aufteilungsverbot abgewandt und Aufwendungen anteilig berücksichtigt.Der daraufhin von der Finanzverwaltung angerufene VwGH hat nun ebenfalls ein Abrücken von seiner bisherigen - beim "Mischaufwand" einer Berücksichtigung von Aufwendungen restriktiv gegenüberstehenden - Position erkennen lassen.Das hier besprochene, einen Selbständigen betreffende Erkenntnis hat einerseits über Reiseaufwendungen hinausgehende Bedeutung, löst aber andererseits nicht jede sich in der Praxis stellende Frage.
1. Sachverhalt
Ein Ingenieurkonsulent für Geologie mit Einkünften aus selbständiger Arbeit unternahm vom 30. Juli bis 25. August des Streitjahres eine mit seiner betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehende Reise nach China, die mit Besichtigungen in Tibet auch private Abschnitte umfasste. Für den privaten Abschnitt flog er am 1. August von Peking nach Chengdu und flog am 2. August nach Lhasa, wo er am 3. und 4. August touristische Bes...