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Nachträgliche Werbungskosten bei Spekulationsgeschäft
Ist aus einem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Einnahmenüberschuss entstanden, so müssen nachträglich anfallende Werbungskosten (die erst in den Folgejahren bezahlt worden sind) im Abflussjahr bis zum Betrag des Überschusses berücksichtigt und zum Ausgleich mit anderen Einkünften zugelassen werden ().