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SWK 33, 20. November 2011, Seite 60

Verfahren: Rückstandsausweis

Gemäß § 229 BAO setzt die Ausstellung eines Rückstandsausweises das Vorliegen einer vollstreckbar gewordenen Abgabenschuld voraus. - (§ 229 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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