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Gewinnermittlung: AfA
• Eine in früheren Jahren rechtswidrig zu hoch geltend gemachte A f A führt vor dem Primat der periodengerechten Gewinnermittlung nicht zu einer Minderung der AfA-Beträge für die laufenden Jahre. Dasselbe gilt auch für eine zu Unrecht vorgenommene Sofortabschreibung. - (§ 7 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)
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