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Abfertigungsrückstellungen
• Durch die Gesetzesnovelle des HWG 2002 sollten die Zeiträume, in denen eine steuerneutrale Übertragung(Auflösung) von Abfertigungsrückstellungen möglich war bzw. in denen (in § 14 Abs. 1 EStG 1988) der Rückstellungssatz von 50 % auf 47,5 % bzw. 45 % abgesenkt wurde, um ein Jahr vorgezogen werden. Die Abfertigungsrückstellungen sollten einerseits bereits im Jahr 2002 steuerfrei aufgelöst werden können, andererseits sollte die steuerfreie Auflösung in zwei Jahren, nämlich in den Jahren 2002 und 2003, möglich sein. - (§ 124b Z 68 EStG 1988), (Abweisung)
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