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SWK 33, 20. November 2011, Seite 1039

Zurechnung des Leasinggutes beim Restwertleasing

VwGH bestätigt bisherige Rechtsprechung

Christian Prodinger

Der VwGHhatte über die Zurechnung bei Restwert-Leasingverträgen zu entscheiden. Inhaltlich fraglich war, wem die Investitionszuwachsprämie (IZP) zustand. Der VwGH hat seine bisherige Judikatur bestätigt und eine klare Judikaturlinie weiterverfolgt.

1. Sachverhalt und Gang des Verfahrens

Ein Unternehmer hatte diverse Zugmaschinen erworben, aber sofort an Leasinggesellschaften veräußert und im Rahmen eines Restwertleasingvertrags zurückgemietet. Die Verträge sahen offensichtlich vor, dass der Leasingnehmer bei Ende des Leasingvertrags einen Mindererlös zu 100 % ersetzen muss, von einem Mehrerlös aber nur 75 % erhält. Damit entsprachen die Klauseln den Regelungen der EStR und der Judikatur des VwGH.

Weiters behauptete der Leasingnehmer, es seien mündliche Vereinbarungen geschlossen worden, wonach der Leasingnehmer die Fahrzeuge zu Ende der Laufzeit jedenfalls zum Restwert erwerben werde.

Der UFS hat zum ebenfalls vom Finanzamt angezogenen Thema der (angeblichen) "Behaltefrist" für die IZP ausgeführt, dass die Gegenstände mehr als ein Jahr verwendet wurden und daher im Rahmen der AfA abgesetzt wurden. Somit sei die Frist erfüllt. Dies wurde im weiteren Verfahren nicht mehr releviert.

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