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SWK 33, 20. November 2011, Seite 229

Kürzung der Anspruchsvoraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag verfassungskonform

VfGH: Wegfall kann jedoch ins Gewicht fallen

Bernhard Renner

Im Herbst 2010 hat der Gesetzgeber neben anderen diskussionswürdigen familien- und sozialpolitischen Eingriffen eine massive Kürzung der Voraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) - allen Protesten zum Trotz- vorgenommen. Den dagegen eingebrachten Antrag der Kärntner Landesregierung, den hiervon betroffenen § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und die Wortfolge "Abs. 4 Z 1" in § 124b Z 182 EStG 1988 i. d. F. des Budgetbegleitgesetzes 2011als verfassungswidrig aufzuheben, wies der VfGH - im Hinblick auf seine ständige Rechtsprechung nicht unerwartet - ab.

1. Antragsvorbringen

Die Kärntner Landesregierung hegte Bedenken, dass § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 i. d. F. BBG 2011 gegen den aus dem Gleichheitssatz resultierenden Vertrauensschutz verstoße.

Der AVAB werde bereits seit mehr als vierzig Jahren gewährt und habe auf die finanzielle Situation und private Lebensgestaltung vor allem jener Steuerpflichtigen, die sich bereits im Ruhestand befänden, maßgeblichen Einfluss. Mit dem Wegfall würden vor allem ältere Frauen "bestraft", die in den Nachkriegsjahren im Interesse der Kinderbetreuung auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hätten. Pensionsbezieher, die bisher Anspruch auf den AVAB hatten, hätten ihre Lebensführung auf einen Alterspensionsanspruch eingest...

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