Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
15. Aufl. 2022
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§ 107 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
EStR: Rz 8207a bis Rz 8207s
Die Kommentierung von § 107 EStG erfolgte durch Mag. Marco Laudacher. In der 15. Auflage wurden durch MMag. Gerald Ehgartner Neuerungen aus der Gesetzgebung, Judikatur und Literatur eingearbeitet.
Übersicht
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I. Allgemeines zur Besteuerung von Einkünften aus Leitungsrechten
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1. Unterschiedliche steuerl Behandlung der Entgelte. Die steuerl Behandlung von Entgelten iZm der Einräumung von Leitungsrechten ist schwierig, weil im Entgelt mehrere steuerl unterschiedl zu behandelnde Komponenten enthalten sind und die Höhe der stfreien Komponente von der Art der Bewirtschaftung und der individuellen Lage des Grundstücks abhängt.
Das Entgelt für die Benützung von GuB zählt zu den betriebl Einkünften (bei Verlegung der Leitung auf oder im GuB des BV) oder zur VuV (bei Verlegung auf oder in Privatliegenschaften).
Die Entschädigung für Bodenwertminderung ist nach § 3 Abs 1 Z 33 stfrei, wenn der Wertminderung eine Maßnahme im öffentl Interesse zugrunde liegt.
Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätz...