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Aktuelle Rechtsprechung zur Erlassung von Haftungsbescheiden
Praktische Auswirkungen auf das finanzbehördliche Einbringungsverfahren
In der Folge werden zwei Judikate, einerseits ein Erkenntnis des VwGH und andererseits eine Entscheidung des UFS, in Zusammenhang mit Haftungsverfahren gem. § 9 BAO dargestellt. In der finanzbehördlichen Verwaltungspraxis ergeben sich in diesem Zusammenhang einige Unwägbarkeiten in der Vollziehung dieser rechtlichen Bestimmungen.
1. VwGH-Erkenntnis vom
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2005/13/0145, ausgesprochen, dass bei der Ausstellung eines Bescheides zur Geltendmachung einer Haftung gem. § 9 i. V. m. §§ 80 ff. BAO an den Geschäftsführer auch eine Mitteilung über den in Haftung gezogenen maßgeblichen Abgabenanspruch (Kopien der ursprünglichen Abgabenbescheide) zu ergehen hat; sonst liegt ein Mangel des Verfahrens vor.
Eine fehlende Übersendung dieser Abgabenbescheide ist nach dem VwGH-Erkenntnis im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht mehr sanierbar. Sollte daher die Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid verstrichen sein, kann nachträglich keine Berufung mehr gegen die zugrunde liegenden Abgabenbescheide gem. § 248 BAO eingebracht werden.
1.1. Allgemeines
Gemäß § 248 BAO muss dem Haftungspflichtigen bei Erlassung eines Haftungsbescheides gem. § 9 BAO gleichzeitig die Möglichkeit eingeräum...