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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite 55

Die Gründung einer Zweigniederlassung

Eintragung - rechtlicher Status - Offenlegungspflichten - Firma - Gewerberecht - Liquidation

Günther Feuchtinger

Österreich ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort für ausländische Unternehmen, wobei Wien auch oft als "Brückenkopf" für Geschäftsbeziehungen in die östlichen Nachbarländer dient. Existiert bereits eine Gesellschaft im Ausland, besteht auch die Möglichkeit, eine Zweigniederlassung im Firmenbuch zu registrieren, ohne dass eben dafür eine eigene Gesellschaft gegründet werden müsste. Im nachfolgenden Beitrag werden insbesondere die Voraussetzungen für die Eintragung, der rechtliche Status, Offenlegungspflichten, die notwendige Firma, Liquidation und die gewerberechtlichen Voraussetzungen aus dem Blickwinkel der Praxis dargestellt.

1. Was ist eine Zweigniederlassung?

Es findet sich diesbezüglich keine gesetzliche Definition. Nach der überwiegenden Lehrmeinung ist eine Zweigniederlassung "eine räumlich, aber nicht rechtlich getrennte und wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, welche nach außen hin selbständiger Leitung bedarf und auf mehr als vorübergehender Dauer angelegt sein muss".

2. Rechtsfähigkeit der Zweigniederlassung?

Unzweifelhaft besitzt eine Zweigniederlassung nach österreichischem Recht keine selbständige Rechtsfähigkeit ("verlängerter Arm der Hauptniederlassung")....

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