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SWK 2, 10. Jänner 2011, Seite 64

Vermietung von inländischen Grundstücken durch ausländische Unternehmer

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Eine deutsche Kapitalgesellschaft besitzt im Inland eine Industriehalle, die sie an eine Konzerngesellschaft (nach Option gem. § 6 Abs. 2 UStG) steuerpflichtig vermietet. Eine Steuernummer und eine UID-Nummer wurden vom zuständigen österreichischen Finanzamt erteilt. Wo liegen der Leistungsort der Vermietung und der Leistungsort der von der deutschen Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit der inländischen Liegenschaft sowie dem ausländischen Stammhaus erworbenen Leistungen, insbesondere der Leistung des österreichischen Steuerberaters, der die deutsche Kapitalgesellschaft hinsichtlich ihrer umsatzsteuersteuerlichen Verpflichtungen berät?

Antwort: Gemäß § 3a Abs. 9 UStG liegt der Leistungsort bei der Vermietung eines inländischen Grundstücks unabhängig von der Ansässigkeit des Vermieters am Grundstücksort. Die Vermietung des inländischen Grundstücks erfolgt daher in Österreich steuerbar, wäre aber grundsätzlich gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG steuerfrei. In diesem Fall wird die Vermietung hingegen steuerpflichtig ausgeführt, da vom Vermieter gem. § 6 Abs. 2 UStG für die Steuerpflicht optiert wurde. Die Steuerschuld geht gem. § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG auf die Mieterin über, da die Vermieterin keinen Sitz im Inland hat und die vermietete Lagerhalle selbst...

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