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SWK 23, 15. August 2011, Seite 855

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Behandlung von Fremdkapital bei Abspaltung betriebszugehöriger Kapitalanteile

UmS 175/23/24/11: Die betriebsführende unbeschränkt steuerpflichtige GmbH-A möchte die fremdfinanzierte 100%ige Beteiligung an der GmbH-B a) isoliert b) im Rahmen eines Teilbetriebs im Wege der Abspaltung zur Neugründung i. V. m. Art. VI UmgrStG zum auf die GmbH-C übertragen. Kann die spaltende GmbH-A den noch offenen Anschaffungskredit zurückbehalten?

Antwort: Es kommt darauf an. Nach § 32 Abs. 1 UmgrStG können u. a. Kapitalanteile i. S. d. § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG abgespalten werden. Die gegenständliche Beteiligung gehört zum Betriebsvermögen der operativ tätigen spaltenden Gesellschaft. Nach Rz. 1663 UmgrStR 2002 ist bei der Vermögenszuordnung zunächst das abzuspaltende Vermögen nach den Grundsätzen des notwendigen Betriebsvermögens darzustellen, d. h., dass im gegenständlichen Fall davon die Beteiligung und der nachweislich unmittelbar damit verbundene Kredit betroffen sind. In der steuerlichen Übertragungsbilanz ist das in der Vorbilanz dargestellte Vermögen unverändert oder durch rückwirkende Korrekturen verändert darzustellen. Es stellt sich dabei die Frage, ob über den Kredit nach § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG im Sinne eines Wahlrechts zu entscheiden ist oder ob der Kredit im Zusammenhang mit...

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