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Vermietung von inländischen Grundstücken durch ausländische Unternehmer (eine Ergänzung)
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
In SWK-Heft 2/2011, S 64, wurde zum Leistungsort bei der Vermietung von inländischen Grundstücken durch ausländische Unternehmer ausgeführt, dass bei Nichtvorliegen einer inländischen Betriebsstätte der Leistungsort für nicht im Zusammenhang mit dem Grundstück stehende Vorleistungen im Ausland liegt. Allerdings erklärt das BMF in UStR, Rz. 2601a (Rechtslage ab ), dass Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, insoweit (d. h. hinsichtlich der Vermietungsumsätze) als inländische Unternehmer zu behandeln sind. Sie haben diese Umsätze im Veranlagungsverfahren zu erklären. Der Leistungsempfänger schuldet nicht die Steuer für diese Umsätze. Demgemäß sind inländische Vorsteuerbeträge nicht im Erstattungs-, sondern im Veranlagungsverfahren geltend zu machen.
Die Behandlung von ausländischen Unternehmern, die inländische Grundstücke vermieten, als inländische Unternehmer wird vom BMF aus Vereinfachungsgründen vorgenommen (siehe Umsatzsteuerprotokoll 2004, 01 0219/38-IV/9/04). Diese Vorgangsweise entspricht allerdings nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG, wonach es bei fehlender Ansässigkeit und Betriebsstätte im Inland zu...