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SWK 12, 20. April 2011, Seite S 561

Schlupflöcher im System der Anspruchszinsen

Problembereiche und Lösungsvorschläge

Erich Schwaiger

Ein kürzlich versendeter Ministerialentwurf sieht die Einführung von Berufungszinsen vor (geplanter § 205a BAO).Das soll - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zum Anlass genommen werden, die an und für sich bewährte Anspruchsverzinsung (§ 205 BAO) vor dem Hintergrund des deutschen Vorbildes kritisch zu analysieren. Dabei zeigen sich Problembereiche, die gesetzliche Änderungen notwendig machen könnten. Vorrangig sind dabei die Ausdehnung der Anspruchsverzinsung auf im Haftungsweg vorgeschriebene Steuerabzugsbeträge (KEStetc.), die Verlängerung der Verzinsungsdauer über die derzeitigen 48 Monate hinaus sowie die Modifizierung der über Antrag zwingenden Herabsetzungin eine Ermessensbestimmung.

Zweck der vom Rechnungshof empfohlenen Anspruchsverzinsung ist, die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile (verschuldensunabhängig) auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenvorschreibungen ergeben. Die Beschränkung auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer begründete der Gesetzgeber damit, dass bei diesen Abgaben die Verzögerung von Abgabenvorschreibungen durch möglichst späte Einreichung von Abgabenerklärungen (zwecks Erzielung von Zinsvorteilen für den Abgabepflichtigen) budgetär am meisten ...

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