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Gemeinschaftsrechtlicher Schutz des Vertrauens auf die Richtigkeit vorhandener Rechnungsmerkmale
Gutgläubigkeit auch bei Rechnungsmängeln relevant
Bevor die Diskussion über den Schutz des Vertrauens auf die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers im Zusammenhang mit der neuen Bestimmung des Leistungsortes einsetzt, soll noch aufgezeigt werden, dass es im UFS - entgegen der vielleicht überwiegenden Meinung- auch die Ansicht gibt, dass bei unrichtigen Angaben des Rechnungsausstellers - anders als bei gänzlichem Fehlen eines wesentlichen Rechnungsmerkmals - die Frage der Gutgläubigkeit eine Rolle spielen kann.
1. Ausgangslage
Ausgegangen werden soll von einer hypothetischer Fallkonstellation, die - soweit mir dies bekannt ist - von der Rechtsprechung noch nicht zu beurteilen war. Unternehmer A und Unternehmer B unterhalten eine langjährige unproblematische Geschäftsbeziehung. Bei A wird eines Tages ein neuer Geschäftsführer eingesetzt, der den Sitz des Unternehmens A verlegt und (eventuell in betrügerischer Absicht) weiterhin den alten Sitz als Lieferantenanschrift auf der Rechnung angibt. Für B ist weder die Sitzverlegung (keine Änderung im Firmenbuch) noch die Absicht des neuen Geschäftsführers, die MwSt nicht mehr abführen zu wollen, erkennbar. Die Geschäfte werden wie gewohnt durchgeführt und verbucht. Routinemäßig erfo...