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Die Preisbestimmungsautonomie in der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer folgt der subjektiven Äquivalenz
Der Verwaltungsgerichtshof fordert in seinem Erkenntnis vom, 2008/15/0075, eine Umsatzsteuerfestsetzung nach Maßgabe der subjektiven Äquivalenz und unterstreicht so die Preisbestimmungsautonomie der Vertragsparteien (Leistungsaustauschpartner).
1. Der Sachverhalt
Fastfoodketten (McDonald's, Burger King) und andere Gastronomiebetriebe bieten Menüs und Getränke zu Pauschalpreisen an. Im Anlassfall umfasst das Pauschalangebot
• ein Sandwich,
• eine Portion Pommes frites und ein
• Getränk (Cola/Sprite/Mineral).
Der Pauschalpreis ist vom Unternehmen von 1998 bis linear im Verhältnis der Einzelverkaufspreise auf Speisen zu 10 % USt und Getränke zu 20 % USt aufgeteilt worden: Die Kalkulation der Entgelte für die einzelnen Komponenten der angebotenen Pauschalmenüs ist durch eine lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise erfolgt.
Im August 2000 hat das Unternehmen seine Aufteilung der Menüpauschalpreise auf Speisen und Getränke geändert: Die Fastfoodkette hat im Zuge einer Marketingstrategie zur Steigerung des Getränkeabsatzes und der Menüumsätze sehr günstige Einkaufspreise für Getränke erhalten. Das hat eine überproportionale Senkung des Entgelts für das Getränk ermöglicht. Den Kons...