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SWK 31, 1. November 2010, Seite T 171

Die Gaststättenpauschalierung: ein Privileg wie aus dem Bilderbuch

Gesetzwidrig, gleichheitswidrig und europarechtlich bedenklich

Anton Baldauf

In SWK-Heft 31/2008, S 830,wurde die Ansicht vertreten, dass die Gaststättenpauschalierung Steuervorteile erzielen lässt, die den gesetzlichen Vorgaben, die an eine Verordnung i. S. d. § 17 Abs. 4 EStG 1988 anzulegen sind, nicht entspricht. Die Verordnung stellt das Gegenteil dessen dar, was bezweckt werden sollte, nämlich Vereinfachung zu schaffen. Sie ist darauf angelegt, Mehraufwand zu produzieren, um Steuervorteile lukrieren zu können, von denen sich kein Außenstehender eine Vorstellung machen kann. Die "Begünstigten" sind sich der Tragweite einer solchen Pauschalierung auch bewusst. Die Verordnung wird Jahr für Jahr, für das sie (noch) in Anspruch genommen werden kann, als "Geschenk" empfunden. Entsprechend diskret wird das Thema in "Insiderkreisen" behandelt.

1. Die Pauschalierungssätze der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999

Der Gewinn aus einem Gaststätten- oder Beherbergungsbetrieb kann (unter der Voraussetzung, dass keine Bilanzierung erfolgt und die Vorjahresumsätze nicht mehr als 255.000 Euro betragen haben) in Höhe eines Grundbetrags von 2.180 Euro zuzüglich 5,5 % der Betriebseinnahmen (einschließlich USt), mindestens aber mit einem Betrag von 10.900 Euro, angesetzt werden. Die auf diese Weise ...

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