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SWK 33, 20. November 2010, Seite 989

Die Umqualifizierung eines freien Dienstverhältnisses

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Wird ein freies Dienstverhältnis zwischen zwei Parteien vereinbart, ist das Entgelt umsatzsteuerbar und bei entsprechender Tätigkeit steuerpflichtig. Welche umsatzsteuerlichen Maßnahmen sind zu treffen, wenn es zur Verrechnung von Umsatzsteuer kommt und in der Folge der freie Dienstvertrag in ein echtes Dienstverhältnis umqualifiziert wird?

Antwort: Gemäß § 2 Abs. 2 Z. 1 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeführt, soweit natürliche Personen einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. In diesem Zusammenhang verweist Rz. 231 UStR als Indiz für die Unselbständigkeit u. a. auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung als Arbeitnehmer unter Hinweis auf .

Darüber hinaus ist der Begriff der Selbständigkeit (Unselbständigkeit) bei natürlichen Personen im Umsatzsteuerrecht identisch mit dem Einkommensteuerrecht (Ruppe, UStG3, § 2 Rz. 69).

Kann davon ausgegangen werden, dass bei Begründung des Auftragsverhältnisses beide Parteien von der Selbstständigkeit des Auftragnehmers überzeugt waren, erfolgte eine Rechnungsstellung ordnungsgemäß. Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist...

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