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SWK 33, 20. November 2010, Seite T 189

Kein Alleinverdienerabsetzbetrag für Eltern erwachsener Kinder

Oder: Die verlogene Dankbarkeit des Steuerstaates

Anton Baldauf und Bernhard Renner

Nach derzeitiger Rechtslage gebührt einem Steuerpflichtigen, der verheiratet ist, ein Alleinverdienerabsetzbetrag, sofern die Einkünfte des Ehegatten den Betrag von 6.000 Euro nicht übersteigen. In Hinkunft soll der Absetzbetrag nur mehr zustehen, wenn der Verheiratete mindestens ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG hat, d. h. ein Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Fällt die Familienbeihilfe für das (letzte) Kind weg - dies soll nach der vorgesehenen Regelung spätestens mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs der Fall sein -, verliert der bisherige Alleinverdiener auch den Absetzbetrag von 364 Euro und die daran geknüpften steuerlichen Begünstigungen.Dass man für eine solche Vorgangsweise Gründe finden kann, sei eingeräumt (vor allem, wenn man genötigt ist, Budgetlöcher aus Bankenpleiten, verspekulierten Millionen der ÖBB etc. zu stopfen). Dass es daneben auch noch hehre Motive geben kann, erscheint nicht ausgeschlossen. Wenn sich die Regierung aber ohnedies übermäßig viel Zeit genommen hat, das Budgetbegleitgesetz mit aller Gründlichkeit vorzubereiten, müsste es doch zumindest möglich gewesen sein, legislative Gründe dafür zu finden, weshalb man gerade zu der gewählten Lösung gelangt u...

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