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Zum Tatbegriff der Abgabenhinterziehung
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OGH
Der OGH hat im Urteil vom, 13 Os 105/08b, Grundsätzliches zum Tatbestand der Abgabenhinterziehung ausgeführt. Dieses Judikat ist im Schrifttum - zu Recht - auf Kritik gestoßen.Auch Gerichte und Verwaltungsbehörden folgten - jedenfalls bisher - dieser Rechtsansicht nicht. Im Folgenden soll auf einen wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen werden, der die Rechtsansicht des OGH in Frage stellt.
1. Auffassung des OGH
Der OGH geht davon aus, dass die Jahressteuerklärung zu einer Steuerart - allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlicher Einzelaspekte - eine selbständige Tat im Sinn des § 21 Abs. 1 FinStrG ist. Die allenfalls trennbaren Einzelaspekte an steuerlichen Unrichtigkeiten stellten eine tatbestandliche Handlungseinheit dar. Der Vorsatz der Abgabenhinterziehung müsse sich nicht auf die Höhe des Verkürzungsbetrags erstrecken, sondern nur auf die Verkürzung dem Grunde nach. Dies bedeutet nach Ansicht des OGH, dass für die Strafdrohung und auch für die Zuständigkeit der gesamte aus der Steuererklärung resultierende Verkürzungsbetrag heranzuziehen ist und nicht nur der aus vorsätzlichem Verhalten resultierende Betrag.
2. Kritik an dieser Auffassung
Angelpunkt dieser Beurteilung ist der Tatbegriff der Abga...