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Die Bedeutung der Grundsätze des Abgabenverfahrens bei der elektronischen Steuerveranlagung
Beispiel aus der Praxis: die unwiderrufliche Option des § 10 Abs. 3 KStG
Das Abgabenverfahren ändert sich laufend und bekommt neue Dimensionen durch den immer weiter fortschreitenden elektronischen Rechtsverkehr. Dies zeigt sich an neuen Begriffen wie "elektronisches Risikomanagement" und "Tax-Compliance-Konzept".Es ist daher notwendig, die Grundsätze des Abgabenverfahrens, wie sie über Jahrzehnte in den Abgabenordnungen entwickelt wurden, umfassend bei auftretenden formellen und materiellen Fragestellungen zu berücksichtigen und in das Bewusstsein zu bringen sowie - wenn erforderlich - auch durch neue Tatbestände zielgerecht anzupassen.
1. Vorbemerkung
Das Verfahren der Abgabenerhebung und -einhebung ist unter unvollkommenen Informationen und mit unterschiedlichem Informationsstand abzuwickeln, wodurch eine asymmetrische Informationsverteilung vorliegt. Es hat sich in den letzten vierzig Jahren stark verändert, wobei seit Ende der 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts die Automatisierung und EDV-Konzepte die treibenden Kräfte in Deutschland und Österreich gewesen sind; parallel kam es naturgemäß auch zu Änderungen der Abläufe in den Unternehmen und der Wirtschaftstreuhänder durch die Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und Datenübertragung. Ab...