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SWK 10, 1. April 2010, Seite 425

BMF bringt mehr Klarheit zu beitragsorientierten Pensionszusagen

Steuerwirksame Rückstellungen nur bei garantierter Leistung

Ralph Felbinger

Wie bereits in mehreren Beiträgendiskutiert, gewinnen sog. "beitragsorientierte Pensionszusagen" (im Sinn "beitragsorientierter direkter Leistungszusagen") in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Hierbei wird ein Beitrag (= Betrag) versprochen, den das Unternehmen regelmäßig zur Finanzierung der Pensionszusage aufbringt und der dann verzinslich angesammelt wird, meistens über eine Rückdeckungsversicherung, einen Fonds oder sonstige Finanzierungsinstrumente. Die zukünftige Pensionshöhe ist somit nicht betraglich fixiert, sondern ergibt sich aus der lebenslangen Verrentung jenes Kapitals, das bis zum Stichtag des Pensionsantritts in dem jeweiligen Finanzierungsinstrument angespart wurde. Je besser dessen Performance ist, desto höher ist die Pension - und umgekehrt.

Aus verschiedensten Gründen war bisher umstritten, ob eine solche "beitragsorientierte direkte Leistungszusage" steuerlich anzuerkennen ist, d. h., ob dafür gewinnmindernde Rückstellungen zu bilden sind. Das BMF hat nun nach Abstimmung mit dem BMASK im aktuellen Wartungserlass zu den EStR 2000 in den Rz. 3380a bis 3380d EStR seine Ansicht zu diesem Sachverhalt dargelegt. Grundsätzlich erkennt man in der neuen Regelung die Forderung, dass zugesa...

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