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SWK 34, 5. Dezember 2010, Seite 206

Der volle Wert der Haushaltsersparnis

Behördenscharmützel um Kleinstbeträge

Anton Baldauf

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für einen Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. in einem Altersheim (aus Gründen der Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigkeit) führen zu einer außergewöhnlichen Belastung (§ 34 EStG 1988). Dabei ist eine Haushaltsersparnis für Verpflegung in Abzug zu bringen. Sie ist nach Ansicht der Verwaltung mit 8/10 der vollen freien Station gemäß der Sachbezugs-VO, BGBl. II Nr. 416/2001, zu bewerten, das sind 5,23 Euro täglich bzw. 156,96 Euro monatlich (LStR 2002, Rz. 887). Entsprechende Beträge sieht das Verfahren FinanzOnline für die Steuererklärung vor. Die Entscheidungspraxis des UFS zur Höhe der angemessenen Beträge ist nicht einheitlich, zum größten Teil aber, zu Recht oder zu Unrecht, großzügiger.

Die Vorstellungen darüber, welcher Schätzwert angemessen ist, um die Kosten abzugelten, die dem Steuerpflichtigen durch eine Verpflegung im eigenen Haushalt erwachsen wären, gehen mithin sehr weit auseinander. Dies zeigt sich deutlich an einem Fall, in dem das Finanzamt zunächst eine Haushaltsersparnis von 7,27 Euro täglich (100 ATS) in Abzug gebracht hatte und der Berufungswerber nur 6,54 Euro (90 ATS) angerechnet haben wollte. Der UFS ist zu der Ansicht gelangt, dass 3,92 Euro (54 ATS) für d...

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