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Selbstanzeige bei Selbstbemessungsabgaben
Fallbeispiel zu Umsatzsteuervoranmeldungsdelikten
Anhand eines Ausgangsfalls (mit Fallvarianten) werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige sowie Judikatur und Lehrmeinungen dazu besprochen. Auf die geplanten Änderungen aufgrund der FinStrG-Novelle 2010 wird eingegangen.
1. Ausgangsfall
A hat für seinen Betrieb in Währing die Umsatzsteuervoranmeldung 7/2009 nicht eingereicht und die Umsatzsteuervorauszahlung verkürzt. Es wurde das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG durch Unterlassung begangen.
2. Zuständige Behörde
§ 29 Abs. 1 FinStrG sieht die Darlegung der Verfehlung und Offenlegung der bedeutsamen Umstände bei der zuständigen Abgabenbehörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde vor.
Lösung: Die örtlich und sachlich zuständige Abgabenbehörde ist in unserem Fall das Finanzamt 9/18/19 Klosterneuburg; demnach kann A seine Selbstanzeige bei dieser Abgabenbehörde oder bei jeder anderen sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde einbringen. Nicht richtig wäre z. B. eine Einbringung bei der Strafsachenstelle des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern oder - in der Praxis wohl eine weitaus größere Gefahrenquelle - bei einem Gericht.
In der Regierungsvorlage zur FinStrG-Novelle 2010 ist vorgesehen, dass die Selbstanzeige bei je...