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SWK 26, 10. September 2010, Seite 803

Advance Ruling - der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO

Antragsgebundene Rechtsauskünfte zu Umgründungen, zur Gruppenbesteuerung und zu Verrechnungspreisen

Birgitt Koran

Durch die Einführung von Advance Ruling schafft die österreichische Rechtsordnung die Möglichkeit für Abgabepflichtige, rechtsverbindliche Auskünfte zu bestimmten Themenbereichen vom Finanzamt einzuholen, und ist um einen Beitrag zur Stärkung der Rechtssicherheit reicher.

1. Was versteht man unter Advance Ruling?

Man spricht in der Literatur synonym auch von Rulingbescheid oder Auskunftsbescheid.

Unter dem Begriff Advance Ruling sind antragsgebundene Rechtsauskünfte des Finanzamtes zu bestimmten Themenbereichen in Form von bescheidmäßigen abgabenrechtlichen Beurteilungen über noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu verstehen, wenn daran in Bezug auf die abgabenrechtlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Dadurch wird die Rechtssicherheit für den Antragsteller vergrößert, wenn sich der Sachverhalt nicht ändert, da der Bescheid des Finanzamtes Bindungswirkung entfaltet.

Für die Bearbeitung des Antrags und die Erlassung des Bescheids mit der bindenden Rechtsauskunft hat der Antragsteller einen Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten.

2. Ausgangslage

Aufgrund der Komplexität des österreichischen Steuerrechts und seiner Variantenvielfalt können selbst erfahrene Steuerrechtsexper...

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