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ÖBA 1, Jänner 2020, Seite 58

Verjährung von Bereicherungsansprüchen nach Abruf von Kreditsicherheiten

Lukas Herndl

§§ 1431, 1435, 1480, 1486, 1478 ABGB

Der Rückforderungsanspruch eines Sicherungsgebers (Bürge oder Garant), der zu Unrecht in Anspruch genommen wurde, ist analog § 1431 ABGB zu beurteilen. Derartige Ansprüche gegen den Begünstigten verjähren gemäß § 1478 f ABGB grundsätzlich erst nach 30 Jahren.

Aus der Begründung:

2003 schlossen die (Einzel- bzw Gesamt-)Rechtsvorgängerinnen der Bekl als Käuferinnen mit einer Tochtergesellschaft der Kl (iF: Hauptschuldnerin) als Lieferantin mehrere Verträge über die Lieferung und den Aufbau von Windenergieanlagen sowie jeweils Wartungsverträge hinsichtlich der Anlagen. Die Kl stellte den Käuferinnen für die einzelnen Projekte jeweils „Parent Company Guarantees“ (PCG) aus. Am wurde über die Hauptschuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Bekl machten in vier Vorprozessen erfolgreich Ansprüche aus den PCG gegen die Kl geltend. Die Kl erfüllte die in diesen Verfahren ergangenen Urteile jeweils durch Zahlung an die Bekl. Gegenstand dieser Verfahren waren gegen die Kl als Sicherungsgeberin geltend gemachte Zahlungsansprüche (sowie weitere, nicht auf Zahlung gerichtete Ansprüche) der Käuferinnen aus der unzureichenden technischen Verfügbarkeit und aus Drosse...

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