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SWK 2, 10. Jänner 2010, Seite 29

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2009

Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe umfasst auch den zugehörigen Grund und Boden

Gerhard Petschnigg

Mit dem EStR-Wartungserlass 2009erfolgt neben der laufenden Wartung der EStR die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 26/2009), das Konjunkturbelebungsgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 27/2009) und das Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009).

1. Höchstpersönliche Tätigkeiten (Rz. 104)

Für Zeiträume ab dem gelten für "zwischengeschaltete", unter dem Einfluss des Steuerpflichtigen oder seiner nahen Angehörigen (Rz. 1129 EStR) stehende Kapitalgesellschaften folgende Grundsätze für die Einkünftezurechnung:

Eine Zurechnung der Einkünfte unmittelbar an die natürliche Person erfolgt insbesondere dann, wenn die Kapitalgesellschaft in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt.

Marktchancen kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit entweder aufgrund eines gesetzlichen oder statutarischen Verbots nur von natürlichen Personen erbracht werden kann (z. B. "Drittanstellung" von Vorständen, Stiftungsvorständen und Aufsichtsräten; siehe dazu insbesondere Rz. 5266g EStR) oder in typisierend...

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