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SWK 31, 1. November 2009, Seite 903

Fremdübliche Vermietung oder verdeckte Ausschüttung/Zuwendung?

Eine Abgrenzung in Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer

Reinhold Beiser

Vermieten Kapitalgesellschaften oder Privatstiftungen Wohnraum (Wohnungen oder Häuser) an ihre Gesellschafter oder an Stifter oder Begünstigte, stellt sich die Frage, welche steuerrechtlichen Folgen ausgelöst werden. Eine marktkonforme Vermietung ist ein wesentliches Merkmal im abgabenrechtlichen Folgenkalkül.

1. Fallkonstellationen

1. Eine GmbH vermietet Wohnraum marktkonform an Gesellschafter.

2. Eine GmbH vermietet Wohnraum um die halbe marktübliche Miete an Gesellschafter.

3. Eine GmbH investiert nicht marktkonform in Wohnraum zugunsten der Gesellschafter.

4. Eine Privatstiftung vermietet Wohnraum marktkonform an Stifter oder andere Begünstigte.

5. Eine Privatstiftung vermietet Wohnraum um die halbe marktübliche Miete an Stifter oder andere Begünstigte.

6. Eine Privatstiftung investiert nicht marktkonform in Wohnraum zugunsten der Stifter oder anderer Begünstigter.

7. Eine GmbH oder eine Privatstiftung beschließt eine offene Ausschüttung/Zuwendung in Form einer unentgeltlichen oder auf die Hälfte einer marktkonformen Miete verbilligten Wohnraumüberlassung an Gesellschafter bzw. an Stifter oder andere Begünstigte.

2. Die Fragen

Wie sind die geschilderten Fallkonstellationen in

• Einkommens...

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