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Neuregelung des Sicherstellungsauftrags
Zulässigkeit bereits ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens
Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz wurde § 232 BAO geändert.Die Neuregelung sieht vor, dass bereits ab der Anhängigkeit eines Strafverfahrens eine Sicherstellung gegen einen Verdächtigen wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden zulässig ist. Im Folgenden werden sowohl der Sicherstellungsauftrag ganz allgemein als auch die Neuregelung dargestellt.
1. Sicherstellungsauftrag
Ein Sicherstellungsauftrag ist eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu dient, selbst vor Feststehen des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre.
Sicherstellungsaufträge sind Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. Dem Abgabengläubiger soll bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, aber beispielsweise wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung noch nicht realisierbar ist, ein Pfandrecht verschafft werden, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung...