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SWK 23, 15. August 2009, Seite 692

VwGH zum Wertaufholungsgebot bei Beteiligungen

Höchstgericht verwirft bisher herrschende Auffassung

Michael Petritz und Doris Schatzl

Der VwGH hat in einem neuen Erkenntnis () zum Zuschreibungsgebot Stellung genommen und die bisher herrschende Ansicht verworfen: Klargestellt ist nunmehr, dass - zumindest ertragsteuerlich - eine Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen besteht, wenn eine Wertsteigerung vorliegt.

1. Das Zuschreibungsgebot bei Beteiligungen und die bisherige Auffassung

§ 208 Abs. 1 UGB verlangt für den Fall, dass bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung gem. § 204 Abs. 2 oder § 207 UGB vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, eine Zuschreibung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären. Von dieser Zuschreibung kann nach Abs. 2 leg. cit. abgesehen werden, wenn ein niedrigerer Wertansatz bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung unter der Voraussetzung beibehalten werden kann, dass er auch im Jahresabschluss beibehalten wird.

Letztgenannte Vorschrift (nämlich die Möglichkeit, von der Zuschreibung abzusehen) findet aber für Beteiligungen i. S. d. § 6 Z 13 vorletzter und letzter Satz EStG keine Anwendung, da steuerlich immer dann zugeschrieben werden muss, wenn dies auf Basis untern...

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