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Werbungskosten bei unvermietbarer Immobilie?
BFH: Verpflichtung zur Vornahme baulicher Umgestaltungen
Bei jahrelang leerstehenden Mietobjekten stellt sich die Frage, ob bzw. wie lange angefallene Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Besteht aufgrund vergeblicher Vermietungsbemühungen für ein Objekt in der bestehenden baulichen Gestaltung offenbar kein Markt und ist dieses deshalb nicht vermietbar, muss nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs der Steuerpflichtige zum Nachweis seiner weiterhin bestehenden Vermietungsabsicht - unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen - zielgerichtet darauf hinwirken, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. Bleibt er hingegen untätig und nimmt somit den Leerstand auch künftig hin, spricht dies gegen den Entschluss zu vermieten oder - sollte er bei seinen bisherigen vergeblichen Vermietungsbemühungen doch mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben - für deren Aufgabe.
1. Sachverhalt
Strittig war die Vermietungsabsicht in Bezug auf seit fast 30 Jahren leerstehende Wohneinheiten auf einem Wohn- und Geschäftsgrundstück, auf dem 1976 ein dreigeschossiges Gebäude errichtet worden war. Im Erdgeschoss, Keller und ersten Obergeschoss sind ein Geschäft, Lager- und Personalräume seit Fertigstellung des Gebäude...