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SWK 27, 20. September 2009, Seite 187

Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer

Österreich erteilt Vertragsstaaten Auskünfte über Informationen im Besitz von Banken

Karl-Werner Fellner

Mit dem am in einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossenen Amtshilfe-Durchführungsgesetz, BGBl. I Nr. 102/2009, ausgegeben am , wurden die Voraussetzungen für eine Amtshilfe in Steuerangelegenheiten geschaffen. Der danach ermöglichte Informationsaustausch betrifft auch solche Informationen, die durch das Bankgeheimnis im Sinn des § 38 BWG geschützt sind. Zur Ausführung des Informationsaustauschs sind jeweils (bilaterale) Abkommen im Sinn des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) erforderlich.

1. Informationsaustausch in Steuersachen

Der Informationsaustausch in Steuersachen gehört neben den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen zu den wichtigsten Instrumenten der Finanzverwaltung bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte und der konkreten Abgrenzung der Steueransprüche. Der internationale Auskunftsverkehr in Steuersachen ist seit Ende der siebziger Jahre erheblich ausgeweitet worden. Neben anderen Staaten hat sich Österreich diesem internationalen Trend zunächst nicht angeschlossen und dies insbesondere mit dem rechtlich besonders abgesicherten Bankgeheimnis i. S. d. § 38 BWG begründet. Die Berufung auf innerstaatlich geprägte Geheimhaltungsrechte der Steuerpflichtigen als eine generelle Begrenzung des internat...

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