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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite S 38

"Highlights" des LStR-Wartungserlasses 2007

Aktuelle Änderungen der Verwaltungspraxis

Bernhard Renner

Im Rahmen der laufenden Wartung für das Jahr 2007 wurden durch den Wartungserlassin die LStR 2002 vor allem Änderungen aufgrund des Salzburger Steuerdialoges 2007,des Budgetbegleitgesetzes 2007,von Auskünften des bundesweiten Fachbereichs sowie durch Entscheidungen des VwGH und des UFS eingearbeitet. Die wichtigsten - insbesondere zu inhaltlichen Änderungen führenden - Passagen werden im Folgenden dargestellt. Die LStR 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2007 sind ab generell bzw. bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen Gültigkeit hatten. Der Wartungserlass betont selbst, dass er kein unabdingbares "Credo" ist: Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können nämlich daraus nicht abgeleitet werden, was vor allem bedeutet, dass UFS und VwGH nicht daran gebunden sind.

1. Persönliche Steuerpflicht - § 1 EStG 1988

Rz. 11 wurde entsprechend dem BBG 2007 um Aussagen betreffend die Frist für die Antragstellung gem. § 1 Abs. 4 EStG 1988 ergänzt. Die Antragstellung ist nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bescheides möglich. Ein später gestellter Antrag ist kein rückwirkendes Ereignis i. ...

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