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Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2008
Wenn Sie im Jahr 2008 „Arbeitnehmer“ waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere“ Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale“ Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 169 ff.) abzugeben. Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen“ Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in Betracht.
Zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen im Lohnsteuerrecht gibt es einen umfangreichen Erlass des Finanzministeriums, die Lohnsteuerrichtlinien 2002. Sie sind auf der Homepage des BMF unter https://findok.bmf.gv.at/findok/showGesPDFakt.do zu finden.
Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 kann dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Dabei wird die Erklärung am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt oder als (XML-)Datei in FinanzOnline abgesendet. Die Online-Version des Formulars L 1 für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 kann unter https://www.bmf.gv.at aufgerufen werden. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist eine Anmeldung zu FinanzOnline oder die Verwendung einer Bürgerkarte. Mit der Anmeldung erhalten sie eine...