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Werbungskosteneigenschaft von NLP-Kursen
BFH-Rechtsprechung versus österreichische Verwaltungspraxis?
Der Abzugsfähigkeit von Kursen zum Neurolinguistischen Programmieren (NLP-Kursen) stehen in Österreich das BMF, aber auch die Rechtsprechung eher ablehnend gegenüber. Der deutsche BFH sieht hingegen derartige Kurse insbesondere dann als beruflich veranlasst, wenn sie von einem professionellen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse auf eine Verwendung im Beruf angelegt ist. Private Anwendungsmöglichkeiten der Lehrinhalte sind dann unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben. Homogen ist der Teilnehmerkreis auch dann, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.
1. Sachverhalt
Eine Steuerpflichtige war im Bereich Unternehmenskommunikation als Leiterin der Redaktion eines internen Informationsblatts für Führungskräfte nichtselbständig tätig. Sie nahm an mehreren Kursen zum Neurolinguistischen Programmieren (NLP) teil, deren Gegenstand die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit der Teilnehmer war. Sie...