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Rechnungsberichtigung bei unrichtigem Steuerausweis
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein in Österreich ansässiger Unternehmer versendet Waren an private Abnehmer nach Deutschland. Im letzten Kalenderjahr haben seine Umsätze nach Deutschland die Lieferschwelle von 100.000 Euro überstiegen. Dennoch weist der Unternehmer in seinen Rechnungen weiterhin österreichische Umsatzsteuer aus. Im Zuge einer Prüfung durch die österreichische Außenprüfung wird festgestellt, dass sich wegen des Übersteigens der Lieferschwelle der Leistungsort gem. Art. 3 Abs. 3 UStG nach Deutschland verlagert hat. Im Wege der Amtshilfe werden die deutschen Steuerbehörden von dieser Tatsache informiert und schreiben die deutsche Umsatzsteuer vor. Kann die österreichische Umsatzsteuer zurückgefordert werden?
Antwort: Da sich der Leistungsort aufgrund der Verlagerung nach Deutschland gem. Art. 3 Abs. 3 UStG nicht in Österreich befindet, liegen keine steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG vor. Allerdings ordnet § 11 Abs. 12 UStG an, dass der Unternehmer den in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag schuldet, wenn er diesen in einer Rechnung für eine Lieferung ausgewiesen hat, wenn er diesen nicht gegenüber dem Abnehmer der Lieferung entsprechend berichtigt. Die vom leistenden Unternehmer vorzunehmende Berichtigung der Rechnung...