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Das Abgabensicherungsgesetz 2007 im Überblick
Höherer Verwaltungsaufwand, höhere Strafen, weniger Steuerschlupflöcher
Am wurde im Plenum des Nationalrates das Abgabensicherungsgesetz 2007 beschlossen. Ein Großteil der mit dem Abgabensicherungsgesetz eingeführten Neuregelungen bezweckt, so genannte "Steuerschlupflöcher" zu beseitigen, wobei Diskussionen im Hinblick auf die Gemeinschaftsrechtskonformität so mancher Neuregelung wohl bereits vorprogrammiert sind. Daneben werden dem Steuerpflichtigen auch einige zusätzliche administrative Vorkehrungen abverlangt. Auch eine Erhöhung der Strafen wurde beschlossen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst werden.
1. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1.1. Antrag auf Bildung einer Rücklage für Grund und Boden
§ 4 Abs. 10 Z 3 lit. b EStG wurde dahin gehend geändert, dass ab der Veranlagung 2007 bereits in der Steuererklärung (Feststellungserklärung) ein Antrag zur Bildung einer Rücklage für Grund und Boden beantragt werden muss, damit es beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 5 EStG auf eine andere Gewinnermittlungsart nicht zur Aufdeckung der auf Grund und Boden entfallenden stillen Reserven kommt.
Die Änderung war nach Auffassung des Gesetzgebers deshalb notwendig, da die Bildung einer Grund- und Boden-Rücklage in der Praxis oftmals vergessen wurde und eine Nachholung des Antra...