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SWI 5, Mai 2009, Seite 262

UFS zur Berücksichtigung von nach DBA steuerfreien Pensionen bei der Einschleifregelung für den Pensionistenabsetzbetrag

  • Eine nach dem DBA Deutschland steuerfreie Altersrente der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unterliegt der österreichischen Einkommensteuer und ist bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen einzubeziehen

  • Sie ist auch bei der Einschleifung des Pensionistenabsetzbetrags zu berücksichtigen

  • Beim DBA-Progressionsvorbehalt sind die Absetzbeträge erst zuletzt abzuziehen (§ 33 Abs. 11 EStG) – das gilt aus Gründen der Konformität mit Gemeinschaftsrecht auch für die Vergangenheit

Ein in Österreich ansässiger Pensionist bezieht im Jahr 2006 aus Deutschland zwei Pensionen, wovon die eine Pension (20.862,16 Euro) nach dem DBA Deutschland in Österreich der Anrechnungsmethode (Besteuerung mit Steueranrechnung) unterliegt, und die andere Pension (18.059,76 Euro) der Befreiungsmethode (Befreiung unter Progressionsvorbehalt). Die Zuordnung der Pensionen ist unstrittig. Im Einkommensteuerbescheid 2006 wird kein Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt, wogegen sich die Berufung wendet, der zufolge sich das in Österreich steuerpflichtige Einkommen innerhalb der Einschleifgrenzbeträge für den Pensionistenabsetzbetra...

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