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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 928

Firmenwertabschreibung bei verschmelzungsbedingtem Gruppenträgerwechsel

Übertragbarkeit der Firmenwertabschreibung gerechtfertigt

Christoph Puchner

Konzern- und Gruppenstrukturen unterliegen im Laufe der Zeit Änderungen. Mangels Übertragbarkeit der Gruppenträgereigenschaft kann es dabei durch Umgründungen des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft zu einem Auseinanderbrechen der Unternehmensgruppe kommen. Der Untergang einer Unternehmensgruppe wird mit dem Entfall der Gruppenvorteile sanktioniert. Untersucht werden soll, ob der Rechtsnachfolger im Anschluss an einen verschmelzungsbedingten Gruppenträgerwechsel eine noch aus einer "alten" Gruppe stammende Firmenwertabschreibung im Rahmen einer "neu" begründeten Gruppe fortsetzen kann.

1. Einleitung

Da die Gruppenträgereigenschaft nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht übertragbar ist, kommt dem Gruppenträger eine zentrale Funktion zu. Ein Gruppenträgerwechsel bedingt automatisch die Auflösung der gesamten Unternehmensgruppe. Der Umfang der steuerlichen Rechtsfolgen eines Gruppenträgerwechsels ist davon abhängig, ob die dreijährige Mindestdauer gemäß § 9 Abs. 10 KStG bereits erfüllt ist. Dadurch sollen missbräuchliche Gestaltungen hintangehalten werden.

Sofern die Unternehmensgruppe vor Ablauf der Mindestdauer zerfällt, tritt gem. § 9 Abs. 10 Teilstrich 3 KStG eine Rückabwicklung sämtlich...

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