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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 75

Verkauf eines mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Mietobjekts

Ertrag-, umsatz- und verkehrsteuerliche Konsequenzen

Andreas Payer

Im Zuge einer strukturierten Vermögensübergabe an die nächste Generation behält sich insbesondere bei der Vermietung dienenden Immobilien der Übergeber oftmals auf Lebenszeit das Fruchtgenussrecht an der Immobilie vor. Im folgenden Beitrag werden die steuerlichen Konsequenzen bei Veräußerung einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Immobilie sowohl aus Sicht des verkaufenden zivilrechtlichen Eigentümers als auch aus jener des Fruchtnießers beleuchtet. Die Darstellung geht auf den praktisch häufigsten Fall der Immobilie, die im Privatvermögen gehalten wird und zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, ein, spart also Ausführungen hinsichtlich des Betriebsvermögens aus.

1. Ausgangssituation

Die Mutter schenkt ihrem Sohn im Jahr 2000 ein Zinshaus und behält sich dabei auf Lebenszeit das Fruchtgenussrecht vor. Dieses Fruchtgenussrecht ist als sog. Nettofruchtgenussrecht ausgestaltet, d. h. sämtliche daraus hervorgehenden Erträge stehen der Mutter zu, sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind von ihr zu tragen.

Weiters ist zur Absicherung des Fruchtgenussrechts ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Mutter einverleibt. Im Jahr 20...

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