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SWK 17, 10. Juni 2008, Seite 494

Luxusvilla und Privatstiftung: "Schatten im Paradies"

Nutzungsüberlassung aus umsatz- und ertragsteuerlicher Sicht

Martin Pröll

Die Diskussion um die Nutzungsüberlassung von Luxusvillen hat durch eine in ÖStZ 2007/404 publizierte Anfragebeantwortung des bundesweiten Fachbereichs für Umsatzsteuerrecht neue Nahrung bekommen. Unter Bedachtnahme auf die jüngste UFS-Judikatur sollte die Finanzverwaltung einen i. Z. m. Aufwendungen aus der Anschaffung, Errichtung oder Sanierung von Luxusvillen geltend gemachten Vorsteuerabzug zur Gänze versagen. Die Bemessungsgrundlage für ein aus dem Sachwert der Immobilie herzuleitendes Nutzungsentgelt würde sich dann konsequenterweise um die bei der Privatstiftung zu aktivierende und i. Z. m. den Herstellungskosten stehende Vorsteuer erhöhen. Ertragsteuerlich ist alternativ zur Berechnung "fiktiver Marktmieten" eine verdeckte Zuwendung "an der Wurzel" in Höhe des "verlorenen Bauaufwands" denkbar.

1. Kein Vorsteuerabzug bei Luxusvillen

Bisweilen stellt sich im Zuge von Betriebsprüfungen die Frage, ob die Vermietung eines Einfamilienhausgrundstücks durch die Privatstiftung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt bzw. ob das Mietverhältnis in umsatzsteuerlicher Hinsicht anzuerkennen ist und aus den entsprechenden Investitionskosten der Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann.

Gemäß...

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