Optimierung der Familienstiftung
3. Aufl. 2015
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S. 156III. Besteuerung der Privatstiftung
551
Teil 3 stellt die steuerrechtlichen Aspekte der Privatstiftung dar. Allgemein werden drei Besteuerungsstadien unterschieden, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind: (1) Besteuerung bei Übertragung des Vermögens auf die Privatstiftung mit Stiftungseingangssteuer nach dem StiftEG (Rz 571 ff) sowie bei Übertragung von inländischen Grundsätzen mit GrESt (Rz 661 ff); (2) laufende Besteuerung mit Körperschaftsteuer nach dem KStG (Rz 701 ff); (3) Besteuerung von Zuwendungen beim Begünstigten, welche im EStG geregelt sind (Rz 1251 ff).
552
Das BMF hat seine Meinung zur Stiftungsbesteuerung in den Stiftungsrichtlinien dargelegt. Aktuell gültig sind die Stiftungsrichtlinien 2009 (StiftR), welche am veröffentlicht wurden und bis dato unverändert geblieben sind. Sie haben die StiftR 2001 abgelöst. Die Anwendung der StiftR 2009 erfolgt durchgängig ab der Veranlagung 2009. Die StiftR 2009 sind auch auf offene frühere Veranlagungen anzuwenden, soweit nicht eine andere Rechtslage bestanden hat oder soweit nicht die StiftR 2001 für den Steuerpflichtigen günstiger waren. Einzelerledigungen bleiben grundsätzlich gültig, soweit kein Widerspruch zu den StiftR 2009 besteht. Neue bzw die Änderung der StiftR sind zwar informell angekündigt;...