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SWK 23, 15. August 2007, Seite 39

Bewertung: Einheitswert

Nach § 23 BewG kommt es bei der Feststellung des Einheitswertes auf den tatsächlichen Zustand des Grundbesitzes im Fortschreibungszeitpunkt an. - (§ 23 BewG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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