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Kosten einer Feier anlässlich eines Dienstjubiläums
Absetzbarkeit bei Einflussmöglichkeit auf variable Bezugsteile
Bewirtungsaufwendungen eines angestellten Geschäftsführers mit variablen Bezügen anlässlich einer ausschließlich für Betriebsangehörige im eigenen Garten veranstalteten Feier zu einem Dienstjubiläum können - so der BFH - Werbungskosten sein.Der BFH hat damit seine Tendenz, den Werbungskostenbegriff großzügig zu beurteilen,fortgesetzt.
1. Sachverhalt
Ein für den kaufmännischen Bereich angestellter Geschäftsführer einer Firma bezog ein festes Gehalt und Tantieme, die etwa zwei Drittel seiner gesamten Bezüge ausmachte. Anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums bei der Firma richtete er bei sich zu Hause ein Gartenfest ausschließlich für Betriebsangehörige ohne Ehegatten aus. Die zunächst von der Firma getragenen Aufwendungen (ca. 3.800 Euro) wurden in weiterer Folge mit der Tantieme des Geschäftsführers verrechnet. Das Finanzamt rechnete die Aufwendungen für das Gartenfest dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Klägers hinzu.
Das Finanzgericht gab der Klage statt. Die von der Firma verrechneten Aufwendungen seien als Werbungskosten abziehbar, da sie durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst seien, der Kläger das Gartenfest zum Zwecke der Sicherung und Erhaltung seiner variablen...