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Ausfuhrnachweis bei Reihengeschäften
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein österreichischer Lieferant liefert Geräte an einen anderen österreichischen Unternehmer, der wiederum die Geräte an einen amerikanischen Unternehmer verkauft. Der erste österreichische Lieferant versendet die Geräte auftragsgemäß von seinem Lager in Österreich in die Vereinigten Staaten (Reihenlieferung). Die Anmeldung zur Ausfuhr nimmt aus zollrechtlichen und marktpolitischen Überlegungen im Einfuhrland der mittlere österreichische Unternehmer vor. Kann der erste österreichische Lieferant die Lieferung an den zweiten österreichischen Unternehmer als Ausfuhrlieferung steuerfrei belassen, obwohl nicht er, sondern sein österreichischer Abnehmer als Versender/Ausführer in der Anmeldung zur Ausfuhr aufscheint?
Antwort: Bei einer Ausfuhrreihenlieferung, bei der der erste Unternehmer in der Kette die Gegenstände in das Drittlandsgebiet versendet, liegt die bewegte Lieferung zwischen dem ersten und dem zweiten Unternehmer in der Kette vor. Diese bewegte Lieferung ist im Ursprungsland, also hier in Österreich, steuerbar und, wenn die Voraussetzungen für eine Ausfuhrlieferung gemäß § 7 UStG vorliegen, steuerfrei. Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 7 UStG liegt vor, wenn
• der Unternehmer den Gegen...