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Qualifizierung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als Unternehmer auf dem Prüfstand
Eine kritische Würdigung
Der Wartungserlass 2006 zu den UStR 2000sieht eine Änderung bezüglich der Optionsmöglichkeit auf Nichtunternehmerschaft eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft vor. Bislang konnte der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung jederzeit darauf optieren, als Nichtunternehmer angesehen zu werden. Dies ist jetzt nur mehr dann möglich, wenn die Kapitalgesellschaft hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Diese Modifizierung zeigt weiter reichende Konsequenzen als zunächst angenommen. Aus diesem Grunde hat das BMF die Anwendbarkeit seiner Rechtsansicht bis aufgeschoben.Ob die Lösung in dieser Form überhaupt vor dem Gemeinschaftsrecht Bestand hat, ist in Hinblick auf die derzeit beim EuGH anhängige Rs. C-355/06 (van der Steen) zweifelhaft. Nach Auffassung der Generalanwältin Sharpston in den Schlussanträgenist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mangels Vorliegens einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit als Nichtunternehmer zu qualifizieren.
1. Neuerung i. Z. m. dem Wartungserlass 2006 zu den UStR 2000
Ob die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsfüh...