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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite S 266

Nochmals: Umsatzbesteuerung von Sporttrainern

Wo unterliegt der Trainer als Unternehmer der Umsatzsteuer?

Anton Mairinger und Verena Hörtnagl

Wird ein Trainer, der einen Sportler oder eine Mannschaft für eine Saison umfassend betreut und dessen Tätigkeit sich dabei auf mehrere Staaten erstreckt, in denen die Wettkämpfe ausgetragen werden, selbständig tätig, dann erhebt sich die Frage, wo (in welchem Staat) der Trainer als Unternehmer der Umsatzsteuer unterliegt. Der VwGH hat in einem Erkenntnis eine solche Tätigkeit als einheitliche Leistung angesehen, die nur in einem Staat zu besteuern ist. Hörtnagl ist dem entgegengetreten und gelangt zum Ergebnis, dies stehe nicht in Einklang mit der 6. MwSt-RL. Im Folgenden sollen ein paar Gedanken zur Fortsetzung der Diskussion um den Ort der Leistung eingebracht werden.

1. Sachverhaltsbeurteilung

Zunächst ist daran zu erinnern, dass der VwGH über eine Beschwerde entscheidet, die sich gegen einen Bescheid richtet, mit welchem ein bestimmter Sachverhalt festgestellt worden ist.

Die rechtliche Beurteilung hat - soweit nicht schon der belangten Behörde Unzuständigkeit oder Verletzung von Verfahrensvorschriften vorzuwerfen ist - auf Grundlage dieses Sachverhaltes zu erfolgen. Der VwGH hat daher nicht "die" Besteuerung von Sporttrainern, sondern eine konkret erfolgte Besteuerung eines bes...

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