Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 17

Neuer Anlauf zur Schaffung einer Finanzgerichtsbarkeit?

Staats- und Verwaltungsreform 2007 enthält die Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Karl-Werner Fellner

Im Regierungsprogramm für die aktuelle 23. Gesetzgebungsperiode ist auf der Basis des Ergebnisses des Österreich-Konvents ausdrücklich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vorgesehen, wobei insbesondere die Unabhängigen Verwaltungssenate und der Unabhängige Finanzsenat in diese echten Gerichte übergeführt werden sollen.

1. Ausgangsposition

Obgleich Österreich eines der ersten Länder der Welt war, in dem bereits 1876 die Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung durch Einrichtung des Verwaltungsgerichtshofes gewährleistet wurde, ist bis heute - anders als in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - eine echte mehrstufige Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht verwirklicht. Eine jahrzehntelange Diskussion um die Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Rechtsstufe blieb trotz vielfacher Anstrengungen bisher ohne entscheidenden Erfolg. Die auf internationalen Druck mit der B-VG-Novelle 1988, BGBl. Nr. 685/1988, erfolgte Einführung der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern wurde als Minimallösung mit Bedauern aufgenommen. Nach dem sog. Perchtoldsdorfer Paktum des Jahres 1992 wurde bereits in der 19. Gesetzgebungsperiode des N...

Daten werden geladen...