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Die Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG und das Gemeinschaftsrecht
EuGH bringt die fingierte unbeschränkte Steuerpflicht ins Wanken
Gemeinschaftsrechtlich motiviert sieht § 1 Abs. 4 EStG für bestimmte Fälle eine Option zur unbeschränkten Steuerpflicht vor. Das Luxemburger Pendant stand unlängst auf dem Prüfstand des EuGH.
Es ist grundsätzlich sowohl verfassungsrechtlich als auch gemeinschaftsrechtlich unbedenklich, unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige unterschiedlichen Besteuerungsregeln zu unterwerfen. Allerdings dürfen Steuerausländer gegenüber Steuerinländern nicht benachteiligt werden, wenn diese sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Eine vergleichbare Situation von beschränkt Steuerpflichtigen mit unbeschränkt Steuerpflichtigen wird dann angenommen, wenn der beschränkt Steuerpflichtige faktisch das gesamte Einkommen in dem Staat erwirtschaftet hat, in dem er beschränkt steuerpflichtig ist. Unbeschränkt Steuerpflichtigen stehen gegebenfalls Vorteile zu, welche beschränkt Steuerpflichtigen nicht zukommen, welche sich insbesondere in der steuerlichen Berücksichtigung von persönlichen und familiären Verhältnissen manifestieren. Um dieses gemeinschaftsrechtliche Erfordernis umzusetzen, gewährt § 1 Abs. 4 EStG beschränkt Steuerpflichtigen unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, in die unbeschränkte Steuerpflicht zu opti...